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   OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 346/11   

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https://dejure.org/2011,20474
OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 346/11 (https://dejure.org/2011,20474)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2011 - 20 W 346/11 (https://dejure.org/2011,20474)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2011 - 20 W 346/11 (https://dejure.org/2011,20474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Nacherbenvermerks im Grundbuch bzgl. eines Antrags auf Eintragung einer Grundschuld

  • notar-drkotz.de

    Rechtsfolgen eines Nacherbenvermerks im Grundbuch hinsichtlich der Eintragung einer Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 51; BGB § 2113
    Rechtsfolgen eines Nacherbenvermerks im Grundbuch hinsichtlich der Eintragung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 150
  • FamRZ 2012, 745
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 04.08.2017 - 34 Wx 464/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde eines Nacherbens gegen die Ablehnung der Eintragung

    Das gilt unabhängig davon, ob eine befreite oder nicht befreite Vorerbschaft und ein entgeltliches oder unentgeltliches Geschäft vorliegen (OLG Frankfurt DNotZ 2012, 150 f.; Demharter § 51 Rn. 32).
  • OLG München, 07.08.2013 - 34 Wx 161/13

    Übertragung von Miteigentumsanteilen durch den Vorerben bei gestaffelter

    Das Grundbuchamt hat den Eintragungsanträgen des Vorerben ohne Rücksicht auf das Recht des Nacherben, von wenigen nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, stattzugeben, mag es sich um eine befreite oder nicht befreite Vorerbschaft, um eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung handeln (vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2012, 150; Demharter § 51 Rn. 32; ferner schon RGZ 102, 332/334; BayObLG Rpfleger 1974, 355/356 a. E.).
  • OLG München, 12.08.2013 - 34 Wx 161/13

    Erster Nacherbfall bei gestaffelter Nacherbschaft:

    Das Grundbuchamt hat den Eintragungsanträgen des Vorerben ohne Rücksicht auf das Recht des Nacherben, von wenigen nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, stattzugeben, mag es sich um eine befreite oder nicht befreite Vorerbschaft, um eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung handeln (vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2012, 150; Demharter § 51 Rn. 32; ferner schon RGZ 102, 332/334; BayObLG Rpfleger 1974, 355/356 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 20 W 76/19

    Unwirksamkeit der teilunentgeltlichen Verfügung eines befreiten Vorerben

    Der im Grundbuchblatt eingetragene Nacherbenvermerk bewirkt keine Grundbuchsperre (Senat FamRZ 2012, 745; BayObLG Rpfleger 1968, 221; Demharter, a.a.O., § 51 Rz. 31 f.).
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